- Der Mieter erkennt bei Übernahme des Fahrrades an, dass Fahrrad im fahrbereiten, verkehrssicheren Zustand übernommen zu haben.
- Das Fahrrad ist nicht versichert. Der Mieter verpflichtet, sich das Fahrrad mit dem mitgelieferten Fahrradschloß stets sicher anzuschließen
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
- Bei einen Unfall hat der Mieter grundsätzlich für den Schaden aufzukommen.
- Bei Diebstahl kommt der Mieter für den Schaden auf, der dem Vermieter entstanden ist (Neuwert).
- Wir übernehmen keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden.
- Mögliche kleine Pannen (wie z.B. Platten) sind als üblich zu betrachten.
- Zu Beginn der Vermietung sind die Vorlage eines Ausweises und die Vorauszahlung der Miete nötig. (Eine Kaution behält sich der Vermieter vor)
- Fahrrad-Rückgabe, Mo-Fr. 18:00 Uhr, oder nach Absprache
- Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
|
|